Kosten

Psychotherapie im Anordnungsmodell

Verrechnet wird nach Aufwand in Anwesenheit und in Abwesenheit des Patienten. Der gesetzlich festgelegte Tarif beträgt aktuell 2.58.- CHF pro Minute. Die Abrechnung auf vollbrachte Leistungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Ärztekasse.

Therapieleistungen in Anwesenheit des Patienten (Einzel, Familien, Gruppen) umfassen Diagnostik und Therapie (auch fernmündlich), Kriseninterventionen und Notfallaufwand, testdiagnostische Leistungen, Expositionstherapie.

Therapieleistungen in Abwesenheit des Patienten umfassen Vor- und Nachbereitung der Therapiesitzungen, schriftliche Therapieplanung, Auswertungen, Interpretationen und Berichte testdiagnostischer Leistungen, psychotherapeutische Berichte, Aktenstudium von Fremdakten, Informationsaustausch und Koordination mit Ärzten, Psychologen und Dritten. Wegentschädigung bei Patientenkontakt ausserhalb der Behandlungsräume.

Die Abmeldung einer Therapiestunde hat 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen. Bei fehlender Abmeldung oder nicht erscheinen, wird die Therapiestunde vollumfänglich an den Patienten verrechnet. Verpasste Sitzungen stellen keine Leistung gemäss KVG dar. Diese werden direkt dem Patienten verrechnet.

Wer bezahlt? 

Eine Anordnung (siehe Formulare) durch einen Arzt ist erforderlich damit die Therapiekosten durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gedeckt werden (Achtung: Selbstbehalt und Franchise beachten).

Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt im Rahmen medizinischer Massnahmen bisweilen Kosten für eine Psychotherapie, hierfür muss zuerst ein Antrag an die IV erfolgen.

Selbstzahler unterliegen keinen Nachfragen (Diagnosen, Ziele, Berichte etc.) von Versicherungen.