Psychotherapie

Mein psychotherapeutischer Ansatz beruht auf einer systemischen Ausbildung mit Elementen der kognitiven Verhaltenstherapie, sowie einer Weiterbildung zum Notfallpsychologen und diversen Fortbildungen im Bereich der Psychologie.

Ich arbeite hauptsächlich gesprächstherapeutisch unter Einbezug einer breiten Palette verschiedener Werkzeuge, darunter Pläne, kreative und projektive Ansätze, Arbeit mit Familienskulpturen, Achtsamkeit, Entspannungsverfahren etc. Zielgerichtet erarbeiten wir gemeinsam Gelegenheiten zu neuem Erleben und Erfahren. Entdecken Sie hier mehr über meine Philosophie.

Passung: Trotz meiner Überzeugung, dass persönliche Entwicklung allen offen steht, ist meine bisherige Erfahrung, dass ich in meiner Arbeit als Psychotherapeut nicht für jeden Menschen der beste Wegbegleiter bin. So habe ich gelernt, dass es meine Aufgabe ist Menschen auch weiter zu weisen, wenn wir im Verhältnis Patient-Therapeut nicht zueinander passen (Passung, engl. matching). Damit wir dies besser eruieren können, habe ich das Erstgespräch eingeführt.

Altersspanne: Meine beruflichen Haupterfahrungen liegen im Bereich der Arbeit mit Kindern (ca. ab Schulalter), Jugendlichen und Familiensystemen. Auch die vernetzte Arbeit mit Schulsystemen und anderen Institutionen begrüsse ich.

Störungsbilder: Im Begriff der Psychopathologie zähle ich unter anderem die Arbeit mit den Themen Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung, Ängste, und Trauma zu meinen Interessengebieten. Prinzipiell interessieren mich, im Zusammenhang mit Störungsbildern, die Themen rund um unser emotionales Erleben (Wut, Freude, Trauer, Angst), unsere Denk- und Verhaltensmuster, unsere Rollen, sowie körperliches Erleben, Achtsamkeit und Bewusstsein.

*In den Bereichen von Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen und Paarkonflikten bin ich nicht ihr richtiger Ansprechpartner.

Berufsgeheimnis: Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen unterstehen grundsätzlich der Schweigepflicht über Kenntnisse, die sie über ihre Patienten/Patientinnen erlangen. Eine Entbindung der Schweigepflicht kann in Absprache mit dem Patienten und dessen Eltern/Vormund schriftlich eingeholt werden. Der Inhalt der weiterzugebende Patienteninformation ist dem Patienten bekannt und wird transparent kommuniziert. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Meldepflicht des Psychotherapeuten besteht bei der Wahrnehmung, die auf bestimmte Vergehen schliessen lassen, oder auf eine akute Selbst-/oder Fremdgefährdung.